03.04.2014
Die Zukunft der EZB als zahnloser Tiger! EZB – Bankenaufsicht – TTIP Dieses Jahr noch wird die EZB die Bankenaufsicht übernehmen und der Abschluss des TTIP-Abkommens steht vor der Tür. Es steht zwar nicht die Unabhängigkeit der EZB zur Disposition, aber bei den aktuellen Einflussgrößen fragt die EOZB ob diese nicht de facto ausgehebelt wird. Seit Jahren versuchen die Entscheidungsträger der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen. Im Finanzsektor, besonders bei Banken sollte es ein „too big to fail, too big to jail“ schon lange nicht mehr geben. Die Realität spricht eine andere Sprache. – Es gibt auch in der Eurozone reihenweise Banken, die möglicherweise nicht de jure aber mit gesundem Menschenverstand betrachtet, nichts anderes als organisiertes Verbrechertum sind. Keine nationale Aufsichtsbehörde innerhalb der Eurozone hat diesem Treiben bisher Einhalt gebieten können. Was könnte uns davon überzeugen, dass die EZB bessere Instrumente zur Verfügung haben wird? Zudem wird TTIP aller Voraussicht nach die Standards im Finanzsektor auf den kleinsten gemeinsamen Nenner absenken. Liegt es im Interesse der EZB, dass Lobby-Interessen (hier die der Finanzwirtschaft) die Demokratie aushebeln? Bisher vermissen wir eine öffentliche Analyse und Stellungnahme der EZB wie den volkswirtschaftlichen Risiken begegnet werden kann, wenn Staaten der Eurozone von Konzernen dafür verklagt werden, dass sie durch Rechtsvorschriften den ungezügelten oligarchischen Raubtierkapitalismus in die Schranken zu weisen versuchen. Die folgende Betrachtung über die Deutsche Bank in Zusammenhang mit dem LIBOR-Skandal zeigt einige Probleme auf, die die EZB öffentlich kommentieren sollte um keine Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit aufkommen zu lassen. Wie zahlt eigentlich die Deutsche Bank ihre Milliardenstrafen? Jüngst wurde die Deutsche Bank von der Europäischen Kommission zu einer Strafzahlung in Höhe von € 725.000.000 verurteilt. Kommentar der Bank laut Tagesspiegel: „Das zahlen wir gern, um damit diesen Fall vom Hals zu bekommen und unseren guten Ruf wieder herzustellen“. Aber dabei wird es wohl nicht bleiben: die Rückstellungen des Finanzinstitutes für weitere anstehende Prozesse belaufen sich auf etwa € 4.100.000.000 (12/2013). Also wird es aus den fast endlos erscheinenden kriminellen Verfehlungen, über die täglich berichtet wird, wahrscheinlich noch dick für die Bank kommen. Ungeachtet dessen bleibt es für die Banken interessant, sich immer wieder auf Abwege zu begeben, wie die im Anhang angestellten Überlegungen zeigen. Stellt sich die Frage: woher nimmt die Deutsche Bank eigentlich die erforderlichen Mittel für die Strafzahlungen? Eine Ihnen provokant erscheinende Antwort könnte lauten: Sie schafft diese aus dem Nichts! – Hierzu muss man folgendes wissen:
Die Banken können die Gegenpositionen ihrer Kredit-Forderungen an die Inhaber der Sichteinlagen (die gleichzeitig auch Schulden gegenüber diesen sind – aus diesem Grund stehen sie auch als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bankbilanz), zu einem großen Teil – nicht de jure, aber de facto – wie eine ewige Schuld betrachten, die sie unter günstigen Voraussetzungen nie einlösen müssen. Das kommt daher, dass die Sichteinlagen zum überwiegenden Anteil unserer Geldmenge geworden sind und kein Bedürfnis mehr besteht, diese als Bargeld einzufordern. Kein Geringerer als der Ex-Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann kam bereits 1978 zu der Erkenntnis: „Die Schulden des Bankensystems als ganzes sind, weil sie nicht (mehr) eingelöst werden müssen, mit Null zu bewerten. Durch die Kreditgewährung entstehen daher neue Forderungen, aber keine neuen Schulden im Sinne der effektiven Vermögensbilanz“ (*4). Dieses Wissen hat der Banker offensichtlich sehr zum Vorteil der Deutschen Bank zum Einsatz gebracht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Sichtverbindlichkeiten der Bank nur noch de jure als solche bestehen, de facto aber nicht von Sichteinlageninhabern eingefordert werden:
Eine Geldstrafe von z. B. € 725.000.000 schmälert zwar als Aufwand buchhalterisch den Gewinn eines Geldhauses, ist aber nicht zwangsläufig mit einem Mittelabfluss verbunden. Sie schulden zwar der strafverhängenden Behörde den Betrag und schreiben ihn ihr mit aus dem Nichts geschöpften Sichteinlagen gut. Da diese aber im Lauf der Zeit stets nur wachsen und von der Geschäftsbank auch nicht verzinst werden, kommt dies auf das gleiche hinaus, wie wenn ein Privatmann jemandem einen Schadenersatz schuldet, dessen Bezahlung aber auf das Jahr 2100 festgelegt bzw. dieser auf ewig gestundet wird. Dies alles gilt zumindest so lange, wie der Inter-Banken-Markt funktioniert – und das tut er natürlich zu normalen Zeiten, d.h. seit über 60 Jahren mit Ausnahme von 2008-2009. Unabhängig von ihrer autonomen Geldschöpfungsmacht und einem funktionierenden Inter-Banken-Markt können Banken sich die erforderlichen Mittel für diesen Freikauf aber auch über den Geldmarkt beschaffen oder, falls der im Krisenfall ausgetrocknet ist, notfalls bei der EZB gegen Hinterlegung von Wertpapieren aus ihrem Bestand; auf absehbare Zeit ist diese EZB-Liquidität fast zum Nullzins (siehe Bekundung zur forward guidance seitens des EZB-Präsidenten!) zu erhalten. Fazit
Schon Mitte des Jahres ging durch die Medien die Zahl von € 600.000.000, die die Deutsche Bank am „LIBOR-Betrug“ verdient habe. Der Gesamtreibach, den das Bankenbetrugskartell dabei gemacht hat, wird inzwischen vom Wall Street Journal auf € 4.000.000.000 – 5.000.000.000 beziffert. In welchem Verhältnis stehen dazu die verhängten Strafen? Betrachtet man das Kartell der internationalen Großbanken als verschworene Gemeinschaft, die gemeinsame Kasse macht, bzw. über ihre Null-Summenspiele im Finanzcasino immer wieder für einen Ausgleich untereinander sorgt, dann kann man das Chance/Risiko-Verhältnis im LIBOR-Betrug am Beispiel eines gewöhnlichen Bankraubs veranschaulichen: 3 Bankräuber erbeuten € 3.000.000 und werden erwischt. Die Beute konnten sie vorher in Sicherheit bringen. Sie verabreden (auf Rat ihrer Anwälte), dass 2 der Beteiligten den Dritten. als Alleintäter beschuldigen. Über die Kronzeugenregelung kommen die beiden straffrei oder mit milder Strafe davon und werden entlassen. (Von der Kronzeugenregelung haben im LIBOR-Kriminalfall so namhafte Kapitalverbrechenssyndikate wie UBS und Barclays profitiert. Allein die UBS hätte laut Handelsblatt vom 4.12.13 sonst € 2.500.000.000 zahlen müssen.) Der Dritte wird zu einer Geldstrafe von € 1.200.000 verurteilt, die er mit einem Schuldschein ewiger Laufzeit begleicht. Er kommt ebenfalls frei. Am Tag seiner Entlassung feiern die 3 glanzvoll im Kreis ihrer Polit- und Justiz-Verbündeten im Restaurant Sèvres, Hessischer Hof, in Frankfurt, den erfolgreichen Beutezug und verteilen an jeden seinen Anteil. Die Abrechnung sieht wie folgt aus: Von der Gesamtbeute = € 3.000.000 sind zunächst die € 1.200.000 Strafe abzuziehen. Von den verbleibenden € 1.800.000 erhält jeder Räuber 1/3 = € 600.000. Bei genauerer Betrachtung, nämlich unter Berücksichtigung der Modalität, dass die Strafe niemals zur realen Zahlung fällig wird (*8), mithin gar nicht bezahlt werden muss, sondern als „ewige Schuld in den Büchern“ steht, kann natürlich die ganze Beute verteilt werden. Dann erhält jeder effektiv sogar € 1.000.000. Im Libor-Raubzug betrug das Verhältnis „Gewinn“ der beteiligten Banken zu Strafzahlungen insgesamt € 4.300.000.000 zu € 1.700.000.000 = das 2½-fache [Handelsblatt vom 04.12.2013: „Die EU Kommission verurteilt Geldhäuser aus Europa und den USA zu einer Rekordstrafe von insgesamt € 1,71 Mrd..“] In unserem Bankraub-Vergleich entspricht die Relation Beute zu Geldstrafe ebenfalls dem 2½-fachen - nämlich € 3.000.000 zu € 1.200.000. Für den einzelnen bestraften Täter beträgt das Verhältnis Beuteanteil zu Strafzahlung sowohl im LIBOR-Raubzug wie bei unserem „ordinären“ Bankraub 5:6 (nämlich € 600.000.000 Betrugs-Gewinn zu € 720.000.000 Geldstrafe beim Deutsche Bank-Raubzug; und € 1.000.000 Beuteanteil zu € 1.200.000 Geldstrafe für den „verratenen“ Bankräuber-Komplizen). Dabei ist noch gar nicht berücksichtigt, dass die Täter überhaupt erst einmal erwischt werden müssen. Im LIBOR-Fall ging das offenbar viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte „gut“ und blieb unentdeckt. Die Aufklärungsrate bei Banküberfällen dürfte demgegenüber höher liegen. Wenn jedoch Banküberfälle von der Justiz nach den gleichen „fairen“, kulanten, täterfreundlichen Bedingungen abgehandelt würden wie die Milliarden-Raubzüge der Großbanken von der EU-Kommission, dann wäre es wohl für jeden Bürger, der sich als ebenso honorig wie eine Bank fühlt, mehr als lohnend, jede Woche eine Bank auszunehmen und dabei, wie oben geschildert, „in der Bilanz“ prächtig zu profitieren. Die angestrebte abschreckende Wirkung von Strafen wird nämlich in ihr Gegenteil verkehrt, wenn das Verhältnis von Gewinn- zu Verlustchancen, so wie beim LIBOR-Betrug zu groß ist. Wenn Aktien nur bei einem so hohen Chance-Risiko-Verhältnis gekauft bzw. gehalten würden, stände der DAX schon morgen früh bei 0. Vorläufige Schlussfolgerungen hieraus: Damit das Chance-Risko-Verhältnis einigermaßen ins Lot gebracht wird, sollten
1.) Für Deutschland im September 2013: Bargeldumlauf € 221 Mrd., Giralgeld € 1.425 Mrd., zusammen € 1.646 Mrd. (Monatsbericht Bundesbank Nov. 2013, Stat. Teil, II.2) 2.) Bundesbank, Geld und Geldpolitik, 2012, S. 74 f 3.) H.C. Binswanger, Die Wachstumsspirale“, S. 117, Metropolis-Verlag, 2013 4.) J. Ackermann :„Zum defekten Eigentum“ in H.C. Binswanger, Eigentum und Eigentumspolitik, Zürich 1978 5.) J. M. Keynes, Vom Gelde (A Treatise on Money), Duncker &Humblodt, 6.) Otmar Issing, Einführung in die Geldtheorie, S. 190, Vahlen-Verlag 2011 7.) „Chicago-Plan revisited“, IMF Working Paper, August 2012 8.) indem die verurteilte Bank der die Zahlung zustehenden Stelle (hier der EU-Kommission) eine Gutschrift einräumt, die von letzterer nicht in Anspruch genommen und somit zur ewigen Schuld wird |