Ordnungsamt Frankfurt wortbrüchig
Europäische Occupy Zentralbank (EOZB)
Pressemitteilung vom 10. Februar 2015
* Angemeldete Kundgebung wird bürokratisch behindert.
* Lügt die EZB oder argumentiert die Polizei mit falschen Informationen?
* Fest zugesagte Auflagenverfügung wurde nicht zugestellt.
Am 24. November 2014 hat die EOZB für den Tag der Einweihungsfeier der EZB, also für den 18. März 2015 eine ganztägige Kundgebung und Mahnwache in der Sonnemannstraße, Frankfurt vor dem Eingang zur EZB angemeldet.
Am 06. Januar fand ein sogenanntes Kooperationsgespräch zwischen Vertretern der EOZB, dem Ordnungsamt und der Polizei statt. Dort wurde mit Verweis auf ein angebliches Sicherheitsbedürfnis versucht, den Kundgebungsort aus Sicht- und Hörweite des EZB Eingangs zu verlagern.
Es wurde durch Vertreter der Polizei behauptet, dass aus Sicherheitsgründen die gesamte Sonnemannstraße vor der EZB gesperrt werden müsse. Als Begründung dafür wurde die große Anzahl von Staatsgästen und auch die sichere An- und Abfahrt einer nicht unwesentlichen Anzahl von besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. mit Konvoi und extra Bodyguards) angeführt.
Nach den letzten Verlautbahrungen der EZB stellt sich hier die Frage: Lügt die EZB, dass die Eröffnungsfeier nie größer geplant war oder haben die Entscheidungsträger in der EZB wegen der aktuellen politischen Situation (Syriza, Podemos) oder auch aus Angst vor einer möglicherweise erfolgreichen Blockade durch das Blockupy-Bündnis zu Art und Größe der Einweihungsfeier ihre Entscheidung geändert?
Oder hat die Polizei ob wissentlich oder unwissentlich mit Fehlinformationen versucht störenden Protest zu verlagern? Schon in der Vergangenheit hatten Polizei und Ordnungsbehörde versucht den legitimen Protest der EOZB durch Zwangsmaßnehmen zu verhindern. 2012 waren Sie damit auch einmal erfolgreich.
In dem Gespräch hatten die Vertreter der EOZB aus legitimen Interessen heraus auf den ursprünglichen Ort der Anmeldung bestanden und durch eine spezifizierte Platzangabe (Fahrspur Stadteinwärts) den berechtigten ungestörten Zugangsinteressen der EZB, Feuerwehr und Anderen Rechnung getragen. Trotzdem wurde dieses durch die Vertreter der Ordnungsbehörde mündlich abgelehnt. Die Vertreter der EOZB kündigten dort schon den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht an.
Es wurde fest zugesagt eine Auflagenverfügung bis einschließlich 06. Februar 2015 zuzustellen, damit ausreichend Zeit für die Klärung auf dem Rechtsweg möglich ist. Eine solche Verfügung ist bis heute nicht eingetroffen.
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
EOZB-Pressestelle
[email protected]
Europäische Occupy Zentralbank (EOZB)
Pressemitteilung vom 10. Februar 2015
* Angemeldete Kundgebung wird bürokratisch behindert.
* Lügt die EZB oder argumentiert die Polizei mit falschen Informationen?
* Fest zugesagte Auflagenverfügung wurde nicht zugestellt.
Am 24. November 2014 hat die EOZB für den Tag der Einweihungsfeier der EZB, also für den 18. März 2015 eine ganztägige Kundgebung und Mahnwache in der Sonnemannstraße, Frankfurt vor dem Eingang zur EZB angemeldet.
Am 06. Januar fand ein sogenanntes Kooperationsgespräch zwischen Vertretern der EOZB, dem Ordnungsamt und der Polizei statt. Dort wurde mit Verweis auf ein angebliches Sicherheitsbedürfnis versucht, den Kundgebungsort aus Sicht- und Hörweite des EZB Eingangs zu verlagern.
Es wurde durch Vertreter der Polizei behauptet, dass aus Sicherheitsgründen die gesamte Sonnemannstraße vor der EZB gesperrt werden müsse. Als Begründung dafür wurde die große Anzahl von Staatsgästen und auch die sichere An- und Abfahrt einer nicht unwesentlichen Anzahl von besonders schutzbedürftigen Personen (z.B. mit Konvoi und extra Bodyguards) angeführt.
Nach den letzten Verlautbahrungen der EZB stellt sich hier die Frage: Lügt die EZB, dass die Eröffnungsfeier nie größer geplant war oder haben die Entscheidungsträger in der EZB wegen der aktuellen politischen Situation (Syriza, Podemos) oder auch aus Angst vor einer möglicherweise erfolgreichen Blockade durch das Blockupy-Bündnis zu Art und Größe der Einweihungsfeier ihre Entscheidung geändert?
Oder hat die Polizei ob wissentlich oder unwissentlich mit Fehlinformationen versucht störenden Protest zu verlagern? Schon in der Vergangenheit hatten Polizei und Ordnungsbehörde versucht den legitimen Protest der EOZB durch Zwangsmaßnehmen zu verhindern. 2012 waren Sie damit auch einmal erfolgreich.
In dem Gespräch hatten die Vertreter der EOZB aus legitimen Interessen heraus auf den ursprünglichen Ort der Anmeldung bestanden und durch eine spezifizierte Platzangabe (Fahrspur Stadteinwärts) den berechtigten ungestörten Zugangsinteressen der EZB, Feuerwehr und Anderen Rechnung getragen. Trotzdem wurde dieses durch die Vertreter der Ordnungsbehörde mündlich abgelehnt. Die Vertreter der EOZB kündigten dort schon den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht an.
Es wurde fest zugesagt eine Auflagenverfügung bis einschließlich 06. Februar 2015 zuzustellen, damit ausreichend Zeit für die Klärung auf dem Rechtsweg möglich ist. Eine solche Verfügung ist bis heute nicht eingetroffen.
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
EOZB-Pressestelle
[email protected]