Ordnungsamt Frankfurt versucht die Wahrnehmung von
Grundrechte zu sabotieren!
Europäische Occupy Zentralbank (EOZB)
Pressemitteilung vom 10. März 2014
* Aus 1 ½ DIN A4-Seiten „beabsichtigter“ wurden inflationär 26 DIN A4-Seiten tatsächliche Auflagenverfügung!
* Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Für die, bereits im November 2014 angemeldete Kundgebung und Mahnwache der EOZB am 18. März 2015 wurde nach langer Verzögerungstaktik durch das Ordnungsamt Ende letzter Woche eine Auflagenverfügung zugestellt.
Gegen diesen Bescheid wurde heute morgen der Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt.
Aus welchen Gründen die Ende Februar zugesandte „beabsichtigte“ Auflagenverfügung von normalen 1 ½ DIN A4-Seiten Länge inflationär aufgeblasene 26 DIN A4- Seiten tatsächliche Auflagenverfügung wurden lässt sich nur vermuten, da eine schlüssige Erklärung hierzu fehlt.
Die unter „Erläuterung A“ im Eilantrag aufgelistete Abfolge der Geschehnisse lässt vermuten, dass die Länge der Verfügung nur der letzte Akt einer abgekarteten Verzögerungstaktik ist. Das Protest gegen die EZB in Frankfurt unerwünscht ist haben die Behörden in den letzten Jahren bereits zur Genüge unter Beweis gestellt.
Der gesamte Schriftverkehr ist aus Transparenzgründen in voller Länge auf der Webseite der EOZB veröffentlicht (s. hyperlinks unten). So kann sich jeder selber eine Meinung darüber bilden welche Praxis die zuständige Versammlungsbehörde im Umgang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit (GG Art.8) hat. Für Medienvertreter besonders interessant sind die ersten 3 ½ Seiten des Antrags beim Verwaltungsreicht (unterster hyperlink).
Der dazugehörende Schriftverkehr:
Die „beabsichtigte“ Verfügung:
http://eozb.weebly.com/veranstaltung-18032015.html
Der Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt danach:
http://eozb.weebly.com/weitere-e-mails-mit-ordnungsamt.html
Die Auflagenverfügung:
http://eozb.weebly.com/auflagen-ordnungsamt-18-3.html
Der Antrag beim Verwaltungsgericht:
http://eozb.weebly.com/antrag-verwaltungsgericht.html
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
EOZB-Pressestelle
[email protected]
Europäische Occupy Zentralbank (EOZB)
Pressemitteilung vom 10. März 2014
* Aus 1 ½ DIN A4-Seiten „beabsichtigter“ wurden inflationär 26 DIN A4-Seiten tatsächliche Auflagenverfügung!
* Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Für die, bereits im November 2014 angemeldete Kundgebung und Mahnwache der EOZB am 18. März 2015 wurde nach langer Verzögerungstaktik durch das Ordnungsamt Ende letzter Woche eine Auflagenverfügung zugestellt.
Gegen diesen Bescheid wurde heute morgen der Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Frankfurt gestellt.
Aus welchen Gründen die Ende Februar zugesandte „beabsichtigte“ Auflagenverfügung von normalen 1 ½ DIN A4-Seiten Länge inflationär aufgeblasene 26 DIN A4- Seiten tatsächliche Auflagenverfügung wurden lässt sich nur vermuten, da eine schlüssige Erklärung hierzu fehlt.
Die unter „Erläuterung A“ im Eilantrag aufgelistete Abfolge der Geschehnisse lässt vermuten, dass die Länge der Verfügung nur der letzte Akt einer abgekarteten Verzögerungstaktik ist. Das Protest gegen die EZB in Frankfurt unerwünscht ist haben die Behörden in den letzten Jahren bereits zur Genüge unter Beweis gestellt.
Der gesamte Schriftverkehr ist aus Transparenzgründen in voller Länge auf der Webseite der EOZB veröffentlicht (s. hyperlinks unten). So kann sich jeder selber eine Meinung darüber bilden welche Praxis die zuständige Versammlungsbehörde im Umgang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit (GG Art.8) hat. Für Medienvertreter besonders interessant sind die ersten 3 ½ Seiten des Antrags beim Verwaltungsreicht (unterster hyperlink).
Der dazugehörende Schriftverkehr:
Die „beabsichtigte“ Verfügung:
http://eozb.weebly.com/veranstaltung-18032015.html
Der Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt danach:
http://eozb.weebly.com/weitere-e-mails-mit-ordnungsamt.html
Die Auflagenverfügung:
http://eozb.weebly.com/auflagen-ordnungsamt-18-3.html
Der Antrag beim Verwaltungsgericht:
http://eozb.weebly.com/antrag-verwaltungsgericht.html
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
EOZB-Pressestelle
[email protected]