Verwaltungsgericht unterstützt versammlungsfeindlichen Kurs
der Stadt Frankfurt
Europäische Occupy Zentralbank (EOZB)
Pressemitteilung vom 17. März 2014
* Verwaltungsgericht schreibt PM vor Zustellung rechtsfähigen Bescheides.
* Versammlungsleiter der EOZB beabsichtigt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung.
* Anmeldung der EOZB ist KEIN Bestandteil der Blockupy-Aktionen.
Am Donnerstag, dem 12. März meldete das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer Pressemitteilung, dass der Eilantrag der EOZB gegen die Auflagenverfügung abgelehnt sei. In dieser Meldung wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass das Urteil bereits zugestellt wurde. Dieses ist falsch!
Ein rechtsfähiger Bescheid wurde erst am Samstag, dem 14. März nachmittags zugestellt. Damit beteiligt sich das Verwaltungsgericht an der Verzögerungs- und Verschleierungstaktik der Stadt Frankfurt. Der Möglichkeit des Rechtswegs im Eilverfahren wurde dadurch faktisch um die letzte Instanz beschnitten. In der zweiten Instanz in Kassel besteht keine realistische Aussicht auf Erfolg, da in der Vergangenheit in der Regel der Standpunkt des Verwaltungsgerichts Frankfurt unterstützt wurde, auch wenn auf Bundesebene häufig ein anderes Urteil zu erzielen war.
Aus Sicht der EOZB liegt bei dem vom Verwaltungsgericht Frankfurt erlassenen Urteil ein klarer Fall von Rechtsbeugung vor. Es ist beabsichtigt eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die daran beteiligten Richter zu stellen.
Die vom Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigten Auflagen bringen den Versammlungsleiter der EOZB Kundgebung und Mahnwache in ein noch nicht beseitigtes Problem. Ist er nicht dazu in der Lage die Auflagen strikt (Wortlaut der Auflagen) umzusetzen, so muss er die Versammlung auflösen oder er macht sich strafbar. Das bedeutet faktisch, dass der Versammlungsleiter alle Teilnehmer_innen einer Leibesvisitation unterziehen muss, da sonst nicht STRIKT sichergestellt werden kann, dass keine verbotenen Gegenstände mitgeführt werden. Die Absurdität einer solchen Auflage ist selbsterklärend, wird aber möglicherweise die Durchführung der geplanten Versammlung unmöglich machen. Eine abschließende Beurteilung unserer Anwälte steht noch aus.
WICHTIGER HINWEIS zur Vermeidung irreführender Berichterstattung:
Die Anmeldung der EOZB und der damit zusammenhängende rechtliche Vorgang haben NICHTS mit den Aktionen des Blockupy-Bündnisses zu tun. Sie sind politisch und organisatorisch unabhängig davon.
Ich, Thomas Occupy war im Gegensatz zu anderslautenden Veröffentlichungen NIE Anmelder einer Blockupy-Aktion, bin aber in diesem Bündnis von Beginn an aktiv tätig.
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
EOZB-Pressestelle
[email protected]
Europäische Occupy Zentralbank (EOZB)
Pressemitteilung vom 17. März 2014
* Verwaltungsgericht schreibt PM vor Zustellung rechtsfähigen Bescheides.
* Versammlungsleiter der EOZB beabsichtigt Strafanzeige wegen Rechtsbeugung.
* Anmeldung der EOZB ist KEIN Bestandteil der Blockupy-Aktionen.
Am Donnerstag, dem 12. März meldete das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer Pressemitteilung, dass der Eilantrag der EOZB gegen die Auflagenverfügung abgelehnt sei. In dieser Meldung wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass das Urteil bereits zugestellt wurde. Dieses ist falsch!
Ein rechtsfähiger Bescheid wurde erst am Samstag, dem 14. März nachmittags zugestellt. Damit beteiligt sich das Verwaltungsgericht an der Verzögerungs- und Verschleierungstaktik der Stadt Frankfurt. Der Möglichkeit des Rechtswegs im Eilverfahren wurde dadurch faktisch um die letzte Instanz beschnitten. In der zweiten Instanz in Kassel besteht keine realistische Aussicht auf Erfolg, da in der Vergangenheit in der Regel der Standpunkt des Verwaltungsgerichts Frankfurt unterstützt wurde, auch wenn auf Bundesebene häufig ein anderes Urteil zu erzielen war.
Aus Sicht der EOZB liegt bei dem vom Verwaltungsgericht Frankfurt erlassenen Urteil ein klarer Fall von Rechtsbeugung vor. Es ist beabsichtigt eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die daran beteiligten Richter zu stellen.
Die vom Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigten Auflagen bringen den Versammlungsleiter der EOZB Kundgebung und Mahnwache in ein noch nicht beseitigtes Problem. Ist er nicht dazu in der Lage die Auflagen strikt (Wortlaut der Auflagen) umzusetzen, so muss er die Versammlung auflösen oder er macht sich strafbar. Das bedeutet faktisch, dass der Versammlungsleiter alle Teilnehmer_innen einer Leibesvisitation unterziehen muss, da sonst nicht STRIKT sichergestellt werden kann, dass keine verbotenen Gegenstände mitgeführt werden. Die Absurdität einer solchen Auflage ist selbsterklärend, wird aber möglicherweise die Durchführung der geplanten Versammlung unmöglich machen. Eine abschließende Beurteilung unserer Anwälte steht noch aus.
WICHTIGER HINWEIS zur Vermeidung irreführender Berichterstattung:
Die Anmeldung der EOZB und der damit zusammenhängende rechtliche Vorgang haben NICHTS mit den Aktionen des Blockupy-Bündnisses zu tun. Sie sind politisch und organisatorisch unabhängig davon.
Ich, Thomas Occupy war im Gegensatz zu anderslautenden Veröffentlichungen NIE Anmelder einer Blockupy-Aktion, bin aber in diesem Bündnis von Beginn an aktiv tätig.
Mit occupierenden Grüßen
Thomas Occupy
EOZB-Pressestelle
[email protected]